Im Bereich des BGZ Neugraben hat sich schon wieder was zum Thema Parkplätze getan.
Seit einiger Zeit sind die Parkplätze am Torfstecherweg - also nördlich des BGZ - nur noch für Parken mit Parkscheibe nutzbar. Die maximale Parkzeitdauer beträgt 30 Minuten.
Da frage ich mich, was man sich bei dieser Regelung gedacht hat, denn die meisten Nutzer des BGZ (z.B. Kulturhaus, FitHus) aber auch Spaziergänger haben sicherlich einen längeren Parkzeitbedarf als 30 Minuten.
Eine Parkzeitbegrenzung macht sicherlich Sinn, damit die Parkplätze nicht von Dauerparkern in Beschlag genommen werden. Eine erlaubte Parkzeit von 2 Stunden sind sicherlich angebracht.
Aus diesem Grunde habe ich kürzlich einen Antrag mit folgendem Wortlaut in die Bezirksversammlung eingebracht, welcher auch angenommen wurde:
Antrag des Abgeordneten Lars Frommann (CDU)
Parkzeitbegrenzung entlang des Torstecherweges
Am Torfstecherweg stehen entlang der Parkbuchten die Verkehrszeichen 314 (Parken) in Kombination mit dem Verkehrszeichen 291 (Parkscheibe) und dem Hinweis 30min.
Die meisten Nutzer der Einrichtungen im BGZ und auch Spaziergänger haben einen Bedarf an längeren Parkzeiten. Eine Verlängerung der Parkzeit nutzt den Besuchern des BGZ und auch Spaziergängern. Durch die Verlängerung der Parkzeit wird auch die Straße „Am Johannisland“ vom ruhenden Verkehr befreit. Auf eine gänzliche Beschränkung der Parkzeit sollte jedoch nicht verzichtet werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 291 entlang des Torfstecherweges möge dahingehend geändert werden, dass eine maximale Parkdauer von 2 Stunden gestattet wird.